Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bemore GmbH, Neuer Jungfernstieg 7, 20354 Hamburg (nachfolgend als „ANBIETER“ bezeichnet) und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend als „KUNDE“ bezeichnet), insbesondere in Bezug auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online-Marketing, Performance-Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend als „Leistungen“ bezeichnet), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) oder Gewerbetreibende. Mit dem Abschluss des Vertrags bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, dass er die angebotenen Leistungen ausschließlich für einen gewerblichen oder geschäftlichen Zweck (als Unternehmer gemäß § 14 BGB) nutzen wird.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden kein Teil des Vertrags, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER trotz Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN die Leistungen unbedingt erbringt.
1.4. Die maßgebliche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS ist die jeweils aktuelle Version, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen gültig ist.
2. Leistungen
2.1. Der Anbieter ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sogenannte „Leads“) durch digitale Marken-Performance-Konzepte und digitale Produkte.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Wenn der Kunde den Anbieter mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht in dem Namen des Kunden Werbung zu schalten.
2.3. Die entstehenden Werbekosten bei den entsprechenden Plattformen wie Meta, Google oder ähnliches werden durch den Anbieter direkt an den Kunden weiterbelastet. Sollte der Kunde ein eigenes Werbekonto bei der jeweiligen Plattform haben, können die Werbekosten auf Kundenwunsch auch direkt über das Werbekonto des Kunden abgebucht werden. Die Höhe der Werbeausgaben richtet sich nach Umfang der Zusammenarbeit und wird im Einzelnen vereinbart und im Angebot festgehalten.
2.4. Die Parteien sind sich einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Anbieter dem Kunden gegenüber ausdrücklich keine konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolge (z.B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder ähnliches) schuldet.
2.5. Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Instagram oder ähnliches können die von dem ANBIETER für den KUNDEN durchgeführten Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen unterbrechen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat keinen Einfluss darauf. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt in diesem Fall unberührt.
2.6. Der ANBIETER hat das Recht, sich bei der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Verpflichtungen Unterstützung durch Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu holen.
2.7. Im Hinblick auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER geschlossenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Recht zur Bestimmung des Leistungsumfangs gemäß § 315 BGB.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbekampagnen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS dar. Stattdessen fordert der ANBIETER den KUNDEN hierdurch lediglich auf, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Abschluss eines Vertrags zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann auf verschiedene Weisen erfolgen, einschließlich per Fernmündlichkeit (z.B. per Video-Chat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich. Der Anbieter nutzt zudem das Tool Panda Doc zum digitalen Abschluss des Vertrags.
3.3. Im Falle eines per Fernmündlichkeit abgeschlossenen Vertrags zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass das Telefongespräch und/oder die Videokonferenz aufgezeichnet werden, um diese als Beweis und zu Dokumentationszwecken zu nutzen.
3.4. Der KUNDE verpflichtet sich ausdrücklich, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, die er im Rahmen des Vertrags erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung wird verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung für die Leistungen richtet sich nach dem jeweils geltenden Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Alle im Angebot festgehaltenen Leistungen werden zum Zeitpunkt der Angebotsunterzeichnung fällig. Wiederkehrende Leistungen werden – falls nicht abweichend vereinbart – jeweils monatlich im Voraus fällig und sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.2. Sollte eine Einrichtungsgebühr vereinbart sein, fällt diese – falls nicht abweichend vereinbart – über die Dauer der Zusammenarbeit nur einmal an. Gegen eine individuell zu vereinbarende monatliche Gebühr (sog. Retainer) kann das erneute Anfallen der Einrichtungsgebühr auch bei Wiederaufnahme der Zusammenarbeit nach einer Unterbrechung vermieden werden. Dem Kunden steht es frei, sich für oder gegen den Retainer zu entscheiden. Der Retainer ist monatlich im Voraus fällig und kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
4.3. Die Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu erbringen, besteht auch dann, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, sofern die Gründe nicht auf einem Fehler des ANBIETERS beruhen.
4.4. Der KUNDE ist, sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet, eine Vorleistung zu erbringen. Die vereinbarte Vergütung ist bei Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Anspruch des ANBIETERS auf Vergütung grundsätzlich unberührt.
5. Verzug
5.1. Die Fristen für die Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen erst, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig von dem KUNDEN bezahlt und alle notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den KUNDEN erbracht wurden.
5.2. Wenn der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Rückstand ist, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung dieser Zahlungen zurückzuhalten.
5.3. Der ANBIETER hat das Recht, den Vertrag aus einem wichtigen Grund gemäß § 626 Absatz 1 BGB zu kündigen und alle Leistungen zu beenden, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung gegenüber dem ANBIETER mindestens zwei ausstehende Raten hat. Der ANBIETER ist berechtigt, die Gesamtvergütung, die bis zum nächsten regulären Kündigungstermin fällig wäre, als Schadensersatz zu fordern. In diesem Fall muss der ANBIETER aber berücksichtigen, was er an Aufwendungen erspart oder hätte erwerben können.
5.4. Wenn das vom ANBIETER bereitgestellte Onboarding-Formular innerhalb von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung nicht ausgefüllt wurde, verfällt der Leistungsanspruch seitens des KUNDEN.
6. Pflichten der Parteien bei Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Der Anbieter erbringt alle vertraglich zugesagten Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Anbieter jederzeit über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zur Erzielung des bestmöglichen Leistungsergebnisses notwendig sind. Wenn der Anbieter daran gehindert wird, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und die Hindernisse aus dem Kundenbereich resultieren, bleibt der Entgeltanspruch des Anbieters unberührt.
6.3. Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich und muss gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und kein geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht usw.) verletzen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu überprüfen.
6.4. Der Anbieter ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung keine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine), dem Kunden digital (z.B. über Zoom, Teams, Skype, TeamViewer oder ähnliches) durchzuführen.
6.5. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen bei dem bereitgestellten Angebot ist der Kunde auch verpflichtet, an der bestmöglichen Lösung des Problems mitzuwirken.
7. Vertragsdauer
7.1. Der Vertrag ist für die vereinbarte Dauer gemäß den individuellen Vereinbarungen fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragsdauer beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit der Unterzeichnung des individuellen Angebots. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Lastschrift, Vorkasse oder Rechnung möglich.
9. Haftung auf Schadenersatz
9.1. Der ANBIETER haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur unter den folgenden Bedingungen.
9.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Darüber hinaus haftet der ANBIETER für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden aufgrund von arglistig verschwiegenen Mängeln oder wegen Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft.
9.3. Der ANBIETER haftet bei leichter Fahrlässigkeit eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens für Schäden, die aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, ohne deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt nicht möglich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
10.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses sammelt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
11. Abnahme
11.1. Falls die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten die folgenden Regelungen.
11.2. Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen.
11.3. Die vom Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Anbieters gelten als abgenommen, wenn der Kunde sich innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung des Anbieters schriftlich nicht zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung erklärt.
12. Urheberrecht
12.1. Alle im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der Kunde gibt dem Anbieter das Recht, alle Marken, Logos, Namen oder sonstigen Geschäftskennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
12.3. Der Kunde befreit den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind.
12.4. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht, um die Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Es ist untersagt, diese Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) weiterzugeben oder zu vervielfältigen. Sollte durch den Anbieter Bild- und Videomaterial erstellt werden, darf der Kunde dies uneingeschränkt nutzen, es sei denn, es handelt sich um Mitarbeiter- oder Auftragsgewinnungskampagnen durch andere Agenturen (Mitbewerber) als den Anbieter. Jeder Verstoß wird verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit, in der Presse /Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen und/oder Firmenlogo des KUNDEN die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
13. Rücktrittsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, wodurch ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht vorliegt.
14. Allgemeine Regelungen
14.1. Ort der Leistungserbringung und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufmann, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Hamburg.
14.2. Alle Streitigkeiten ungeachtet des rechtlichen Grundes unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
14.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Regelungen Teil der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung.
14.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Stattdessen gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern dies für den KUNDEN nicht unzumutbar ist. Der ANBIETER wird den KUNDEN rechtzeitig darüber informieren. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als von ihm angenommen.